Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Jugendnetzwerk::Lambda
Berlin-Brandenburg e.V.

Lambda² ist das neue integrative Jugendprojekt für LSBT-Jugendliche mit und ohne Handicap

Bundesrat verpaßt die Chance

PDF Drucken E-Mail
Grundgesetz Artikel 3Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, den 27. November 2009 gegen den Antrag der Bundesländer Berlin, Hamburg und Bremen entschieden, sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal unter den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes zu stellen. Die Gegner des Antrages argumentierten, mit dieser Änderung würde allenfalls eine symbolische Wirkung erzielt, echte gesellschaftliche Veränderungen seien dagegen nicht zu erwarten. Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) bringt die Haltung der Antragsgegner auf den Punkt: „Die rechtliche Situation sei nicht das Problem, sondern die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexuellen. Daher müsse einer Diskriminierung vielmehr durch praktische gesellschaftliche Aufklärung entgegengewirkt werden." Daß dafür der rechtliche und gesetzliche Rahmen aber eine wichtige und unverzichtbare Voraussetzung ist, scheinen Busemann, wie auch sein hessischer Kollege Jörg-Uwe Hahn von der FDP, der sich ähnlich gegen den Antrag äußerte, vergessen zu haben.


Der Landesvorstand des Jugendnetzwerk Lambda Berlin-Brandenburg erklärt hierzu:


Es ist äußerst bedauerlich, daß diese großartige Chance vertan wurde. Selbstverständlich sind wir uns darüber im Klaren, dass gesellschaftliche Veränderungen nicht per Gesetz verordnet werden können. Mit der Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität, wäre jedoch zumindest die Tür aufgestoßen worden, die als Signal an die heterosexuelle Mehrheitsgesellschaft ebenso wichtig ist, wie an die in Deutschland lebenden Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender. Es geht um ein anderes Verständnis von sexueller Orientierung und Identität in unserer Gesellschaft. Das Jugendnetzwerk Lambda setzt sich ein für diesen Paradigmenwechsel. Es geht um die Frage, ob heteronormatives Handeln grundgesetzlich verankert bleiben soll, oder ob wir alle in einer Gesellschaft leben wollen, die die Menschen gleich behandelt ungeachtet der sexuellen Orientierung oder Identität.

Wir fordern die Herren Justizminister Busemann (CDU) und Hahn (FDP), aber auch alle übrigen Politiker, die gegen diesen Antrag gestimmt habe eindringlich auf ihre Entscheidung zu überdenken. Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit sind hohe Güter in unserer Gesellschaft, die nicht etwa parteipolitischem Kalkül oder den eigenen privaten Vorbehalten zum Opfer fallen dürfen. Die Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität bedeutet auch, das Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*-Menschen sich ebenso wie heterosexuelle Menschen in Deutschland willkommen fühlen dürfen.

Darüber hinaus fordern wir den Bundesrat auf:

  1. Informieren Sie sich. Treten Sie mit den Verbänden und Organisationen der LSBT-Community in Dialog. Wir stellen keine überzogenen Forderungen, sondern dasselbe Recht, wie es allen anderen Menschen auch zugestanden wird.  
  2. Stimmen Sie für die Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität. Dies ist das richtige Zeichen für ein weltoffenes und von gegenseitigem Respekt geprägtes und geleitetes Deutschland. Wir werden Sie auf diesem Weg unterstützen.

Pressemitteilung im Wortlaut als PDF

 
Newsfeeds
RSS 0.91 RSS 1.0 RSS 2.0 ATOM 0.3

Spenden Sie jetzt via Spendenportal.de






lambda
::bb

Manteuffelstraße 19
10997 Berlin

Telefon:
030 / 282 79 90
Telefax:
030 / 671 22 672

Bürozeiten:
Montag bis Freitag
12 - 18 Uhr

Umfragen
Was würdest Du gerne mit einer Jugendgruppe machen?